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Hauptuntersuchung | TÜV und Abgasuntersuchung für dein Fahrzeug

21.07.2024Aktuelles

Hauptuntersuchung | TÜV und Abgasuntersuchung für dein Fahrzeug

Inhaltsverzeichnis

Alle (zwei) Jahre wieder: TÜV abgelaufen, Hauptuntersuchung fällig

TÜV abgelaufen – richtig muss es heißen: Hauptuntersuchung (HU) fällig. Denn genau genommen läuft der TÜV nicht ab. Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist heute eine von mehreren Prüfinstitutionen in Deutschland, die bei Kraftfahrzeugen die Hauptuntersuchung durchführen. Früher gab es nur vom TÜV die Plakette. Daher die Bezeichnung. Inzwischen sind mehrere Anbieter auf dem Markt, von denen bescheinigt wird: Auto verkehrssicher.

Hier kannst du die Hauptuntersuchung durchführen lassen:

Autowerkstätten haben oft feste HU-Tage, an denen ein Prüfer einer Prüforganisation zu ihnen in den Betrieb kommt. Das ist für die Autohalter nicht nur komfortabel, es spart auch Kosten für Extrawege, wenn der Werkstattmeister einen Mangel direkt beseitigt, z.B. neue Bremsbeläge einbaut. Sonst würde so etwas eine neue Terminvereinbarung und erneutes Vorfahren bei der Prüfstelle erfordern – und vorher einen Werkstattbesuch. Am besten lässt du dein Auto also auch vorab von der Werkstatt durchsehen. Damit vermeidet man unangenehme Überraschungen bei der HU. Wird ein relevanter Mangel festgestellt, kann dieser noch vor der HU beseitigt werden. Die Plakette wird erteilt. Dort bekommst Du die HU zum Festpreis.

Hauptuntersuchung – Hauptsache, sicher

Viele schauen bei einer fälligen Hauptuntersuchung in erster Linie auf die Kosten, die bei einer Mängelbeseitigung anfallen können. Aber es geht hier um die Sicherheit aller, die im Auto unterwegs sind – und um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Würden alle Autohalter regelmäßig zu den Kundendiensten fahren, wäre eine gesetzlich vorgeschriebene HU nicht erforderlich.

Wofür das Ganze? Welchen Sinn die Fahrzeug-Hauptuntersuchung hat und worauf man achten sollte, das erfährst du hier auf Moto100.

Die HU Hauptuntersuchung ist auch für deine Sicherheit da

Als Nachweis für die bestandene Überprüfung des Fahrzeugs gelten die Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild (HU) und ein Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Daher muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher „Fahrzeugschein“) zur Hauptuntersuchung mitgebracht werden.

Wie laufen Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) ab?

Vor der eigentlichen Hauptuntersuchung unternimmt der Prüfer grundsätzlich eine kurze Probefahrt. Diese kann auch auf dem Hof der Prüfstelle stattfinden kann. Wichtig ist, dass mindestens 8 km/h erreicht werden, weil ab dieser Geschwindigkeit die elektronischen Systeme des Autos für den folgenden Check aktiviert werden.

Dann begutachtet der Prüfer alle sicherheitsrelevanten Bereiche des Fahrzeuges. Wir nennen hier beispielhaft einige von vielen sicherheitsrelevanten Punkten, die bei der HU geprüft werden:

Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird auch die Abgasuntersuchung durchgeführt. Bei neueren Fahrzeugen wird über eine zentrale Diagnosesteckdose des Autos der Fehlerspeicher ausgelesen. Die Systeme moderner Autos „notieren“ aufgetretene Fehler in einem Speicher. Liegen an der Motorsteuerung keine Fehler vor, ist die AU bestanden. Bei Autos ohne diese Diagnosemöglichkeit werden bei laufendem Motor die Abgaswerte im Endrohr des Autos gemessen.

Werden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt, erhält das Auto keine Plakette. Die Schäden müssen dann innerhalb von vier Wochen behoben und das Fahrzeug zu einer Nachprüfung vorgeführt werden. Es gibt aber auch derart schwere Mängel, dass sich ein Prüfer dafür entscheidet, ein Auto sofort stillzulegen. Das Auto darf erst dann wieder fahren, nachdem diese schweren Mängel beseitigt sind, etwa wenn tragende Teile durchgerostet sind oder die Bremsen nicht mehr funktionieren.